Google darf Urheberrecht für Bilder im Internet verletzen

Google bietet unter anderem auch die Möglichkeit an, Bilder im Internet zu suchen. Dazu werden die Bilder von der Ursprungsseite kopiert, in kleine Abbilder (-> Thumbnails) mit maximal 150×150 Pixel Größe verkleinert und dann auf den SERPs angezeigt. An sich ist das ein sehr nützlicher Dienst.

Das Problem dabei ist, dass dies eine Urheberrechtsverletzung darstellt. Dies hat nun auch der Bundesgerichtshof im Urteil vom 29.04.2010, I ZR 69/08 bestätigt. Google darf nicht einfach fremde Bilder verändern und selber nutzen.

Allerdings hat der BGH auch entschieden, dass diese Urheberrechtsverletzung nicht rechtswidrig sei.

Der Urheber müsse alle technischen Möglichkeiten nutzen, um die Indizierung zu verhindern. Welche Methoden das seien, wurde nicht ausgeführt. Eine robots.txt wäre denkbar, in der die Bild-Verzeichnisse bzw. Dateien explizit ausgeschlossen würden. Interessant ist diese Auffassung deswegen, weil man sich bisher immer eine entsprechende Einwilligung vom Urheber besorgen musste, nun aber offensichtlich andersherum der Urheber automatisch eine Einwilligung (für Suchmaschinen) erteilt, wenn er Bilder im Internet veröffentlicht, es sei denn, er implementiert zusätzliche technische Hürden. (Nochmal der Hinweis: es geht hier um Suchmaschinen und nicht um irgendwelche beliebigen Webseiten.)

Weitere Infos beim Heise Verlag: Keine Urheberrechtsverletzung durch Google

Hier die Mitteilung der BGH Pressestelle

Google äußert sich ebenfalls dazu: Bundesgerichtshof sichert Internetnutzern die Bildersuche

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