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Smartphone Regeln für Eltern und Kinder

Natürlich haben unsere Kinder ein Handy bzw. ein Smartphone, wie man heute synonym für ein mobiles Telefon sagt. Und ja, man kann mit den Dingern auch telefonieren. Hat das schon mal jemand ausprobiert? ;-)

Okay, das war etwas überspitzt formuliert, aber manchmal werde ich den Eindruck nicht los, dass Smartphones nur zum Spielen, zum SMSen und zum Downloaden da sind. Oh, ich vergaß: SMS ist mega-out, man nutzt ja WhatsApp trotz aller Sicherheitsbedenken.

Klar, WhatsApp oder Skype oder andere Instant Messenger verbrauchen nichts vom wertvollen SMS-Kontingent. Aber das ist auch alles bald kein Diskussionsthema mehr, denn immer mehr Mobilfunk-Anbieter stellen ihre Tarife auf SMS-Flat um.

Unsere Kinder sind also ständig und überall im Internet unterwegs, soviel ist Fakt und lässt sich auch kaum verhindern, höchstens unter Verlust des sozialen Status, und das auch nur bedingt. Wenn ein Teenager mit dem eigenen Smartphone keinen Zugang zum Internet hat, dann eben mit dem eines Freundes.

Also: Unsere Kinder haben ein Smartphone und sie sind damit im Internet.

Das kann teuer werden, wenn sie absichtlich oder versehentlich teure Downloads durchführen. Bei Android Smartphones ist die Gefahr noch größer als bei iPhones.

Das kann gefährlich werden, wenn sie in Chats an völlig Fremde geraten, die nicht immer nur das Beste für unsere Kinder wollen.

Bedenkt: 700 Freunde in Facebook ist eher normal als selten! Und alle nehmen teil am Leben des Teenagers.

Okay, was nun tun? Das Smartphone verbieten (so wie in bayerischen Schulen)? Nur noch Prepaid-SIM-Karten erlauben? Nein, das ist nicht wirklich zielführend.

Mein Ansatz ist Kommunikation. Ich rede mit meinen Kindern und mache auf Probleme aufmerksam. Und wenn etwas (unabsichtlich) aus dem Ruder läuft, dann wird ohne Vorwürfe darüber gesprochen (soweit möglich, wir sind ja alle nur Menschen) und das Problem wird aus der Welt geschafft.

Sehr hilfreich kann es sein, wenn man mit seinen Kindern eine Art Vertrag abschließt mit einigen Regeln zum Umgang mit dem Smartphone und zum Umgang miteinander. Dazu haben sich schon mehrere Leute Gedanken gemacht, zum Beispiel Janell Burley.

Auch mein Leib- und Magen Magazin c’t hat dies unter der Überschrift “Netzregeln” in Ausgabe 5/2013 auf Seite 105 thematisiert.

Wie könnten nun solche Regeln aussehen?

Regeln für den Umgang mit dem Smartphone

  1. Beleidige niemanden im Chat! Benimm dich so, wie du selbst behandelt werden möchtest
  2. Schreibe oder spreche immer so, als wären deine Eltern oder die deines Freundes in der Nähe und könnten alles mithören. Wer weiß, vielleicht tun sie das tatsächlich!
  3. Sag niemanden im Internet, wie alt du bist. Deine Freunde wissen das sowieso und andere hat das nicht zu interessieren! Und wenn doch, dann sag, dass du 20 bist.
  4. Sag niemanden, wo du wohnst. Willst du dich wirklich mit deinen Freunden zu Hause bei deinen Eltern treffen? Lach nicht, könnte ja sein! Wenn ja, dann sprich vorher mit deinen Eltern darüber.
  5. Sag niemanden, den du nicht wirklich persönlich kennst, wo du gerade bist. Sonst überfällt dich möglicherweise ein vermeintlicher Freund hinter der nächsten Ecke und tut dir etwas an, was du nicht wirklich willst.
  6. Triff dich niemals alleine mit Leuten, die du nur per Chat kennst. Nimm ein paar Freunde mit oder noch besser deine Eltern.
  7. Falls jemand mit dir auf eine Weise chattet, die dir unangenehm oder beleidigend ist, sprich sofort mit deinen Eltern darüber. Sie werden dich schützen!
  8. Lade niemals eine App herunter, ohne vorher mit deinen Eltern darüber zu sprechen. Das gilt auch für kostenlose Apps! Es lauern jede Menge Fallen auf dich, die deine Telefonrechnung in die Höhe treiben können. Und wer hat schon 2000 Euro im Monat übrig für sein Smartphone?
  9. Registriere dich in keiner App und auf keiner Webseite, die von dir mehr als deine E-Mail Adresse, eine Benutzerkennung und ein Kennwort verlangt. Wenn du das doch musst, dann rede zuerst mit deinen Eltern.
  10. Veröffentliche niemals Bilder oder Videos im Internet, auf denen andere Personen zu sehen sind, ohne sie vorher um Erlaubnis gefragt zu haben.
  11. Veröffentliche niemals Bilder von dir, auf denen du teilweise nackt oder ganz nackt zu sehen bist. Niemals!
  12. Veröffentliche niemals Bilder von dir, auf denen du in einem schlechten Zustand (betrunken) zu sehen bist. Das Internet vergisst nichts. Und dein zukünftiger Chef wird sich über die Fotos nicht gerade freuen. Du bekommst den Job nicht, es denn, du willst Testtrinker werden.
  13. Gib niemals Apps, Fotos, Musik oder Videos weiter (auch nicht per Bluetooth oder Speicherkarte), von denen du nicht absolut sicher weißt, dass du das darfst. Das gilt besonders für Tauschbörsen. Du machst dich möglicherweise strafbar!
  14. Lass dich nicht verarschen: den neuesten Kinofilm bekommst du nicht gratis im Internet! Wenn doch, dann machst du dich mit größter Wahrscheinlichkeit strafbar.
  15. Über Nacht bleibt das Smartphone in einem anderen Zimmer. Du benutzt es nicht zum Spielen oder Chatten, weil du ab und zu Schlaf brauchst.
  16. Geh achtsam mit dem Smartphone um. Wenn es runterfällt und dabei kaputt geht, bekommst du kein neues. Du kannst dir selber ein neues Handy kaufen oder dir eins zum Geburtstag oder zu Weihnachten wünschen.
  17. Wenn deine Eltern ab und zu einen Blick auf dein Smartphone und auf das, was du darauf gespeichert hast, werfen wollen, dann sei froh, dass sich deine Eltern um dich sorgen und lass sie machen. Wenn sie etwas nicht verstehen, dann hast du deine große Chance: erkläre es ihnen!
  18. Wenn du von deinen Eltern angerufen wirst, geh ran. Deine Eltern rufen dich nur an, wenn es wichtig ist.

Ich stelle diese Regeln zur Diskussion. Habt ihr Ergänzungen? Oder sind einige Regeln Unsinn?

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Netzhautablösung – Ablatio Retinae – 22.02.2013

Beim Augenarzt

Zum zweiten Mal in diesem Monat war ich beim Augenarzt.

Es sollte ein neues OCT (Optische Kohärenztomografie) gemacht werden, um beurteilen zu können, ob die Flüssigkeit innerhalb der Netzhautschichten inzwischen ausgetrocknet war.

Zunächst wurde aber nach kurzer Wartezeit (diesmal nur ca. 10 Minuten) wieder der Augeninnendruck mit dem “Puster” (NCT -> Non-Contact-Tonometrie) gemessen: rechts 15 mmHg und links 11 mmHg. Damit hat sich der Druck seit dem letzten Arzttermin nicht verändert.

Das OCT (Optische Kohärenztomografie) zeigte nur wenig Fortschritt. Offensichtlich habe ich immer noch Flüssigkeit in den Netzhautschichten, wenn auch etwas weniger.

Sehr befremdlich ist für mich die dreidimensionale Darstellung des hinteren Augenabschnitts, weil auf dem Bild deutlich wird, wie extrem mein Augapfel in die Länge gezogen ist. Eine schöne flache Kugelwand ist da nicht zu sehen. Stattdessen ist der Augapfel tief eingebeult wie ein Paraboloid.

Bei einer Makula-Degeneration sollte laut dem Augenarzt monatlich ein neues OCT (Optische Kohärenztomografie) zum Vergleich gemacht werden. Allerdings wird das von den gesetzlichen Krankenkassen gar nicht und von den privaten wohl nicht unbedingt bezahlt. Immerhin wird es mit ca. 100 Euro abgerechnet.

Der Sehtest ergab wieder nur 10%. Mit einer Verbesserung ist kaum noch zu rechnen.

Der nächste Termin ist in einem Monat geplant.


weiter zum nächsten Tag
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Telekom Abbuchung ohne Auftrag

Ich hatte nicht damit gerechnet, dass es nun doch noch zu Problemen mit der Abrechnung eines Mobilfunkvertrages der Telekom kommen würde. Aber leider stellte sich die Telekom dermaßen stur an, dass ich einen Rechtsanwalt beauftragen musste.

Vorangegangen war dieser Sache der steinige Weg meines DSL Wechsels von Congstar zu Telekom.

Die für diesen Artikel relevanten Informationen in Stichpunkten:

  • Am 29. Oktober 2011 wurde unser bisheriger DSL-Anschluss bei Congstar abgeschaltet
  • Der bestellte DSL-Anschluss bei der Telekom sollte ab dem 10. November 2011 zur Verfügung stehen
  • Zur Überbrückung dieses Zeittraums wurde mir ein kostenloser Mobilfunkvertrag angeboten, so dass ich mich per USB-Stick mit dem Internet verbinden konnte

Wie ich schon in dem oben genannten Artikel schrieb, wurden mir aber zwei Verträge mit zwei USB-Sticks und zwei SIM-Karten zugeschickt.

Den einen Stick ließ ich links liegen, den anderen aktivierte ich für den Übergangszeitraum, kündigte den Vertrag aber sofort wieder schriftlich.

Mir kam das schon damals komisch vor. Deswegen kommentierte ich das mit “Zusätzlich erhielt ich eine zweite SIM-Karte, die ich aber nicht aktivierte. Wer wusste schon, ob ich auch deren Kosten später erstattet bekäme.”

Meine Kontoauszüge lese ich oft nur quer, was nicht besonders schlau ist. So bemerkte ich auch lange Zeit nicht, dass dort immer zwei Beträge für “Telekom” abgebucht wurden. Der für den DSL-Anschluss war völlig in Ordnung, aber der zweite nicht.

Erst im Dezember 2012 (hüstel) fiel mir auf, dass die Telekom allen Anschein nach jeden Monat 24,95 Euro für einen Mobilfunkvertrag abbuchte, von dem ich nichts wusste. Zu dem Zeitpunkt war dieser temporäre Mobilfunkvertrag vom November 2011 überhaupt nicht mehr auf meinem Radar, das Thema war längst abgehakt.

Natürlich recherchierte ich jetzt in meinen Unterlagen, welche Bewandtnis es mit diesen ominösen 24,95 Euro hatte.

Anschließend schrieb ich der Telekom am 7. Dezember 2012 eine E-Mail, in der ich das Problem beschrieb und darum bat, die falsch abgebuchten Beträge wieder zurück zu überweisen. Außerdem bat ich vorsorglich darum, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen.

Als Antwort erhielt ich eine automatisch erzeugte E-Mail mit dem bekannten Kundenservice Blabla:


Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr,

herzlichen Dank für Ihre E-Mail an die Telekom.

Wir kümmern uns gern um Ihr Anliegen! Aufgrund erhöhter Nachfrage kann die Bearbeitung aktuell etwas länger als gewohnt dauern.

Wir bitten Sie hierfür um Ihr Verständnis und etwas Geduld. Vielen Dank!

Falls Sie in der Zwischenzeit etwas stöbern möchten: Unter www.telekom.de halten wir interessante Informationen für Sie bereit und unter Hilfe & Service finden Sie auf viele Fragen direkt eine Antwort. Dort ist übrigens auch unser Kontaktformular hinterlegt. Damit können Sie bei zukünftigen Anfragen ganz einfach sicherstellen, dass Sie uns alle Angaben senden, die wir brauchen, um Ihnen zu antworten und Ihre Frage landet auch direkt beim richtigen Ansprechpartner.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Kundenservice

Noch nicht mal eine gescheite Anrede bekommt die Telekom hin.

Am 13. Dezember 2012 war es dann soweit. Die Warteschlange mit den Kundenservice-Anfragen war so weit abgearbeitet, dass ich nun eine E-Mail erhielt, in der die Kündigung des Mobilfunkvertrages zum 13. Dezember angenommen wurde. Die Telekom weigerte sich allerdings, die bereits abgebuchten Beträge wieder gutzuschreiben.

Am 14. Dezember 2012 teilte ich der Telekom in einer weiteren E-Mail mit, dass ich die Weigerung, mir die falsch abgebuchten Beträge zu erstatten, nicht akzeptieren würde. Ich verwies auf ein Schreiben der Telekom vom 31.10.2011 zum Tarif Try&Buy. Dort stand:

Sobald Sie die Karte aktivieren, kommt der Vertrag wirksam zustande.

 
und außerdem

Dann entsorgen Sie die SIM-Karte einfach und die Sache ist für Sie erledigt.

 
Genau so hatte ich gehandelt: SIM-Karte nicht aktiviert, SIM-Karte weggeworfen.

Und Thema aus dem Gehirn gelöscht.

Ein anderer Kundenservice-Mitarbeiter schrieb mir nach gerade mal 2 Stunden (diesmal waren sie schnell!) am 14. Dezember, dass sie die Kündigung ohnehin nur aus Kulanz akzeptiert hätten. Es blieb bei der Weigerung, die falsch abgebuchten Beträge zurückzuzahlen. Besonders süß war der folgende Abschluss der E-Mail:

Wir wünschen Ihnen und Ihrer Familie ein schönes und frohes Weihnachtsfest. Genießen Sie die Feiertage in aller Ruhe und freuen Sie sich auf entspannte Stunden zu Hause.

 
… aber Ihr Geld behalten wir!

Von “entspannten Stunden” konnte natürlich nicht die Rede sein. Ich wollte mein Geld zurück!

Also setzte ich eine neue E-Mail an die Telekom auf und schickte sie noch am gleichen Tag dem Kundenservice. Darin wies ich darauf hin, dass ein Vertrag, der nie zustande gekommen ist, gar nicht gekündigt werden kann. Erneut erklärte ich, dass ich die Karte nicht aktiviert hatte, so wie es in den Vertragsunterlagen des Try&Buy stand. Und ich hatte die SIM-Karte entsorgt, so wie es in den Vertragsunterlagen stand.

Ich wurde nun sauer und setzte eine Rückzahlungsfrist zum 21.12.2012 unter Androhung juristischer Maßnahmen.

Wieder erhielt ich nach knapp 2 Stunden eine Antwort, und wieder war es ein weiterer (dritter) Mitarbeiter des Kundenservice, der sich mit mir herumärgern musste. Zwei Zitate aus der im übrigen sehr kurzen E-Mail:

unsere bisherigen Antworten zu Ihrer Anfrage haben Sie noch nicht überzeugt. Wir bedauern dies.

 

Uns ist bewusst, dass wir in diesem Fall nicht zu einer gemeinsamen Lösung kommen

 
Ahja … die Telekom wollte es also ganz offensichtlich darauf ankommen lassen.

Am 20. Dezember 2012 nahm ich Kontakt zu einem Rechtsanwalt auf. Nach kurzem E-Mail Austausch, in dem der Fall besprochen und geklärt wurde, erhielt ich die Rückmeldung, dass er den Sachverhalt genauso sah wie ich.

Bereits am 26. Dezember 2012 ging ein mit mir abgestimmtes anwaltliches Schreiben an die Telekom, in dem die Telekom aufgefordert wurde, mir bis zum 15.01.2013 die Gesamtsumme von 312,13 Euro zu überweisen.

Am 4. Januar 2013 schickte die Telekom dem Rechtsanwalt einen Brief (übrigens wieder von anderen Mitarbeitern des Kundenservice), dass mir eine Summe von 307,88 Euro erstattet würde. (Die Differenz bezog sich auf den USB-Stick, auf dessen Bezahlung die Telekom nach wie vor bestand.)

Am 7. Januar 2013 erhielt ich von meinem Rechtsanwalt das Schreiben der Telekom per E-Mail weitergeleitet. Ich wurde außerdem gefragt, ob ich die 4,25 Euro für den Stick noch einklagen wollte, was rechtlich kein Problem wäre. Ich verzichtete aber darauf.

Am 15. Januar 2013 überwies mir die Telekom den Betrag von 295,56 Euro und am 08. Februar 2013 den Rest von 12,32 Euro.

Nun bin ich gespannt, ob das Thema damit erledigt ist.

Etwas ärgerlich bleibt die sture Haltung der Telekom, die die Einschaltung eines Rechtsanwaltes erzwang. Unnötiger Zeitaufwand, unnötige Kosten. Und vor allem keine Kundenorientiertheit und keine Kundenzufriedenheit.

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