Persönliche Daten im Internet versus Impressumspflicht

Gerade habe ich in der TV-Zeitschrift Fernsehwoche von Identitäts-Diebstahl gelesen. Ohne auf den Artikel weiter eingehen zu wollen, dachte ich natürlich sofort an die Tipps, die man immer wieder erhält, um seine Daten im Internet zu schützen bzw. gar nicht erst zu verbreiten.

Gerade in Hinblick auf die ständig beliebter werdenden sozialen Netzwerke wie Facebook (und andere) warnen wir unsere Kinder immer wieder, möglichst wenige, eventuell sogar falsche Daten zu veröffentlichen. Weiter weisen wir darauf hin, dass besonders attraktive Fotos nichts in diesen Netzwerken zu suchen haben, weil sie Menschen anlocken können, die wir nicht wirklich in der Nähe unserer Kinder sehen wollen.

Darüber hinaus bemühen wir Eltern uns, bei unseren Kindern ein Bewusstsein dafür zu schaffen, mit welchen Einstellungen man in den sozialen Netzwerken die veröffentlichten Daten weiter vor dem Zugriff von unerwünschten Personen schützen kann. Das setzt natürlich voraus, dass wir uns selber mit sozialen Netzwerken auseinandersetzen.

Trotzdem wird von Identitäts-Klau berichtet, dass sich also Menschen illegal mit einer anderen Identität im Internet bewegen und dort zum Beispiel Waren bestellen oder unerwünschte Kontaktanzeigen veröffentlichen. (In beiden Fällen durfte ich das selber erleben.) Es ist heute meist sehr einfach, Waren im Internet zu bestellen. In meinem Namen wurde auch einmal ein Abo bestellt, das geht ganz einfach. Die Stornierung verursachte allerdings auf meiner Seite Zeit und Kosten, denn dies war nach mehreren Gesprächen nur in (brief-)schriftlicher Form möglich.

Ganz schlimm wird es, wenn man eine anonyme E-Mail erhält, in der man den Satz „Die Schulwege sind heutzutage ja leider auch nicht mehr so sicher.“ vorfindet und darunter die eigene vollständige Privatanschrift. Ob nun eine konkrete Gefahr für die eigenen Kinder besteht oder nicht, ist zweitrangig. Alleine die konkrete Drohung wird wohl jedes Elternpaar in Panik versetzen.

Der Schutz der privaten Daten findet spätestens dann ein Ende, wenn man durch das Telemediengesetz und den Staatsvertrag über Rundfunk und Telemedien dazu gezwungen wird, in Form eines Impressums seine persönlichen Daten zu veröffentlichen, wenn man eine eigene Website betreibt so wie diesen Blog.

Ausnahmen gibt es prinzipiell nur dann, wenn weder Suchmaschinen noch nicht authentifizierte Internetnutzer Zugriff auf den Inhalt der Website haben (Stichwörter robots.txt, .htaccess, Passwortschutz). In diesem Fall, also

wenn sein Angebot ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dient

(Zitat aus dem Rundfunkstaatsvertrag), darf man auf ein Impressum verzichten.

Also wie nun? Daten veröffentlichen oder besser doch nicht?

Unseren Kindern können wir wohl nur empfehlen, dem Wunsch, eine eigene Website einzurichten, zu widerstehen. Denn dann haben sie die Möglichkeit, ihre Daten zu verschleiern.

Als Websitebetreiber in Deutschland habe ich de facto diese Möglichkeit nicht und muss mich damit abfinden, dass es Menschen gibt, die mit meinen Daten kriminelle Aktivitäten entwickeln (können). Abfinden in dem Sinne, dass es meist schwer sein wird, diese Menschen zu identifizieren und zur Rechenschaft zu ziehen. Soweit dies möglich ist, sollte man natürlich alle rechtlichen Mittel nutzen, um sich zu wehren.

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