Veröffentlichung von Schulaufgaben und Stegreifaufgaben

Seitdem mein Sohn das Anne-Frank-Gymnasium in Erding besucht, habe ich in meinem Blog alle Stegreif- und Schulaufgaben veröffentlicht, natürlich nicht als Direktkopie, sondern als Abschrift. Ergänzt habe ich die Artikel teilweise um eigene Bilder und um Kommentare. Die Lösung der Aufgaben habe ich in keinem Fall veröffentlicht, auch nicht den Namen der Lehrkraft oder die vergebene Note. Die Artikel waren recht beliebt, wie ich aus den Zugriffszahlen ablesen konnte.

Mir ging es dabei darum, dass Eltern und Schüler sich mit praxisnahen Beispielen optimal auf den Unterricht vorbereiten können.

Heute habe ich von zwei Lehrkräften des Anne-Frank-Gymnasiums je einen Brief erhalten, in denen ich darauf hingewiesen wurde, dass die Lehrerinnen eine Verletzung des Urheberrechts § 19a UrhG sehen und mich aufforderten, die Artikel umgehend zu entfernen. Zusätzlich soll ich „eine rechtsverbindliche Erklärung“ abgeben, dass eine künftige Verbreitung von mir unterlassen wird.

Über die Motivation bin ich mir nicht im Klaren, habe allerdings Vermutungen, die ich aber an dieser Stelle nicht ausführen oder gar diskutieren möchte. Vielleicht nimmt ja eine der betroffenen Lehrkräfte selber in Form eines Kommentars Stellung dazu.

Verwundert war ich darüber hinaus über die doch in Form eines Briefes bereits sehr verbindliche Kommunikation. Ein kurzer Anruf hätte es ja vielleicht auch getan.

Die betroffenen Artikel habe ich einstweilen entfernt.

In den nächsten Tagen werde ich die Inhalte der Schulaufgaben umformulieren und in meinem Blog erneut veröffentlichen.

Inwiefern die Lehrkräfte mir die Veröffentlichung tatsächlich untersagen können, werde ich juristisch klären lassen.

Falls jemand von Ihnen direkt mit mir in Kontakt treten möchte, so ist dies über meine E-Mail Adresse sven.sevke@sevke.net jederzeit möglich und willkommen.

Ergänzungen:

26.01.2011
Ein befreundeter Vater hat mich auf den folgenden URL aufmerksam gemacht: Frag einen Anwalt, in dem unter anderem festgestellt wird, dass für einfache Aufgabenstellungen, die gerade mal aus einem Satz bestehen, tendentiell kein Urheberrechtsschutz besteht.

28.01.2011:
Heute haben wir auch noch von der Mathe Lehrerin einen Brief mit den bekannten Textbausteinen erhalten.

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